Forschungsgemeinschaft Dental e.V.

Förderprogramm der Forschungsgemeinschaft Dental e.V. für ausländische Gastwissenschaftler (Förderrichtlinien)

Zweck der Förderung

Zur Förderung des Wissenschaftsaustausches unterstützt die FGD ausländische Gastwissenschaftler bei Forschungsvorhaben im Sinne dieser Richtlinie an einer deutschen Hochschule (§ 1 Abs. 3 c) der Satzung der FGD in der Fassung vom 15.05.2001).

Gegenstand der Förderung

Forschungsvorhaben an deutschen Hochschulen in praxisnaher, anwendungsorientierter Problemstellung im Rahmen der zahnmedizinischen Forschung und/oder mit hohem Technologiepotential, die innerhalb des Förderzeitraumes ein publizierbares Ergebnis oder Zwischenergebnis erzielen, können auf Antrag als Komplett- oder in sich geschlossenes Teilprojekt innerhalb eines längerfristigen Gesamtprojekts gefördert werden.

Mit der Durchführung der Forschungsarbeiten können neben dem Fachbereich einer deutschen Hochschule nur Einrichtungen, Institute oder Institutionen unter dem Verantwortungsbereich des Fachbereichs einer deutschen Hochschule beauftragt werden, die weder im Besitz noch Eigentum eines oder mehrerer Mitglieder der FGD sind.

Zur Förderung des Wissenschaftsaustausches muss der ausländische Gastwissenschaftler während der Projektdurchführungsphase mindestens sechs Monate vor Ort im Forschungsbetrieb einer deutschen Hochschule tätig sein, damit er ausreichend Gelegenheit hat, diesen kennenzulernen und ein Netzwerk mit Kollegen zu knüpfen.

Ausländischer Gastwissenschaftler

Ausländischer Gastwissenschaftler in diesem Sinne ist ein/e Zahnarzt/Zahnärztin mit ausländischer Staatsbürgerschaft und mit dem Abschluss einer ausländischen Universität.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum umfasst die Bewilligungsphase (Phase I), die Projektdurchführungsphase (Phase II) und die Abschlussphase des Förderprojektes (Phase III).

Bewilligungsphase (Phase I)

Der Förderzeitraum (Bewilligungsphase) beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Fördermittel an den Antragsteller. Die Bewilligungsphase endet mit der Auszahlung der Fördermittel, spätestens mit Ablauf des auf die Bekanntgabe der Bewilligung der Fördermittel folgenden sechsten Kalendermonats.

Projektdurchführungsphase (Phase II)

Die Projektdurchführungsphase des Förderzeitraumes beginnt mit der Auszahlung der Fördergelder. Das bezuschusste Projekt  muss  als  Gesamtprojekt oder in sich geschlossenes Teilprojekt innerhalb eines längerfristigen Gesamtprojektes binnen zwölf Monaten, spätestens mit Ablauf des auf die Auszahlung der Fördergelder folgenden zwölften Kalendermonats abgeschlossen sein (Ende der Projektdurchführungsphase).

Verzögerungen im Fortgang der Arbeiten sind schriftlich anzuzeigen. Der Vorstand der Forschungsgemeinschaft Dental e.V. entscheidet binnen Monatsfrist nach Eingang der Mitteilung über die Ablaufhemmung, d.h. über eine Verlängerung der Projektdurchführungsphase des Förderzeitraumes.

Abschlussphase des Förderprojektes (Phase III): Berichterstattung und Veröffentlichung

Die Abschlussphase des Förderzeitraumes beginnt mit Beendigung der Projektdurchführungsphase (spätestens mit Ablauf des auf die Auszahlung der Fördergelder folgenden zwölften Kalendermonats); sie endet mit Ablauf des dritten darauf folgenden Kalendermonats (spätestens mit Ablauf des auf die Auszahlung der Fördergelder folgenden fünfzehnten Kalendermonats).

Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Projektdurchführungsphase (Phase II) des Förderzeitraumes ist der FGD ein Schlussbericht über die Ergebnisse der durchgeführten Forschungen zu übergeben; zusätzlich hat die Präsentation der Ergebnisse in Form eines Vortrages oder einer Posterpräsentation auf einer IADR-Tagung oder einer anderen, gleichwertigen wissenschaftlichen Tagung zu erfolgen.

Die FGD ist berechtigt, den Schlussbericht zu veröffentlichen. Patentrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Die Förderung des Forschungsvorhabens durch die FGD ist bei jeder Präsentation bzw. Publikation der Forschungsergebnisse durch den Antragsteller, den Gastwissenschaftler und/oder Dritte deutlich zu machen.

Fördermittel

Die FGD gewährt als Fördermittel:

Einen Personalkostenzuschuss zu Projektbeginn von max. 24.000,– € für das Forschungsvorhaben des Gastwissenschaftlers an einer deutschen Hochschule. Übersteigende Personalkosten trägt die aufnehmende deutsche Hochschule. Nicht verbrauchte Fördermittel sind binnen drei Monaten nach Ablauf des Förderzeitraumes an die FGD zu erstatten.

Die Erstattung von Geräte-, Ausstattungs- und Materialkosten oder sonstige Studienkosten auf Antrag und nach Vorlage von Belegen/Rechnungen bis zu einer Höhe von maximal 2.000,– €.

Eine Reisekostenerstattung für die Anreise des Gastwissenschaftlers aus dem Heimatsort bzw. dessen Rückreise dorthin auf Nachweis (Bahn: 2. Klasse, Flug: Economy) und/oder

eine Kostenerstattung für die Reise des Gastwissenschaftlers zum Zweck der Präsentation der Ergebnisse auf einem wissenschaftlichen Kongress auf Nachweis (Bahn: 2. Klasse, Flug: Economy, Kosten für Hotelübernachtung nach vorheriger Genehmigung).

Eine Bewilligung von Fördermitteln durch die FGD wird demselben ausländischen Gastwissenschaftler  für maximal zwei Forschungsvorhaben (Förderprojekte) gewährt.

Verfall der Förderung – Rückforderung von Fördermitteln

Werden bewilligte Fördermittel bis zum Abschluss der Bewilligungsphase (Phase I), d.h. bis zum Ablauf des auf die Bekanntgabe der Bewilligung der Fördermittel folgenden sechsten Kalendermonats nicht angefordert und ausgezahlt, verfällt die Förderung, weil das Forschungsprojekt nicht fristgerecht zustande gekommen ist. Die vertragliche Vereinbarung über die Förderung nach dem Förderprogramm der FGD für ausländische Gastwissenschaftler endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Kommt ein gefördertes Forschungsvorhaben in der Projektdurchführungsphase (Phase II), d.h. spätestens bis zum Ablauf des auf die Auszahlung der Fördergelder folgenden zwölften Kalendermonats nicht zustande, verfällt die Förderung.  Die vertragliche Vereinbarung über die Förderung nach dem Förderprogramm  der  FGD  für ausländische Gastwissenschaftler endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die erhaltenen Fördermittel sind unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses, spätestens mit Ablauf der Projektdurchführungsphase (Phase II) zurück zu zahlen.

Wird ein gefördertes Forschungsvorhaben in der Abschlussphase (Phase III), d.h. spätestens bis zum Ablauf des auf die Auszahlung der Fördergelder folgenden fünfzehnten Kalendermonats nicht, nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß (Berichterstattung und Veröffentlichung) im Sinne dieser Förderrichtlinien abgeschlossen, verfällt die Förderung; die erhaltenen Fördermittel sind unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses, spätestens nach Ablauf der Abschlussphase (Phase III) des Förderzeitraumes an die FGD zurück zu zahlen.

Antragstellung

Eine Förderung  wird auf schriftlichen  Antrag im Sinne dieses Abschnittes gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Antragstellung erfolgt durch die Hochschule, die den ausländischen Gastwissenschaftler betreut. Sie ist auch rechtlicher Vertragspartner der FGD.

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag (Antragsformular maschinell ausgefüllt siehe Link Öffnet internen Link im aktuellen FensterAntragsunterlagen)
  • Arbeitsprogramm (siehe nachfolgenden Gliederungspunkt)
  • Begleitschreiben der entsprechenden Universität
  • Finanzplan über das gesamte Projekt, in dem der beantragte Personalkostenzuschuss in Höhe von max. 24.000,– € und ggf. Materialkosten von max. 2.000,– € separat ausgewiesen sind. Im Falle eines in sich geschlossenen Teilprojektes innerhalb eines längerfristigen Gesamtprojektes ist im Finanzierungsplan die Finanzierung des Gesamtprojektes mit besonderer Berücksichtigung des auf längstens 12 Monate ausgelegten Teilprojektes und separatem Ausweis des beantragten Personalkostenzuschusses von max. 24.000,– €/ggf. Materialkostenzuschusses von max. 2.000,– € darzulegen. Die gesamte Abrechnung aller Kosten erfolgt über die betreuende Hochschule, die auch rechtlicher Vertragspartner der FGD ist.
  • Kopien von bisherigen Veröffentlichungen (max. 3 Veröffentlichungen mit Schwerpunkt Erstautorenschaft). Bei Veröffentlichungen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch zumindest die Kurzbeschreibung (Summary) in deutscher oder in englischer Sprache
  • Abschlusszeugnis des zahnmedizinischen Studiums in Kopie
  • Ggf. Kopie der Approbationsurkunde bzw. einer gleichartigen Zulassungsbestätigung
  • Curriculum Vitae und Kurzdarstellung der eigenen wissenschaftlichen Arbeiten
  • Zum Nachweis der ausländischen  Staatsbürgerschaft: Kopie des Reisepasses/passport oder des Personalausweises/identity card mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens drei Monaten zum Zeitpunkt der Antragstellung

Alle  Unterlagen  einschließlich  des  korrekt  und  vollständig maschinell  ausgefüllten Antragsformulars  (siehe  Link Öffnet internen Link im aktuellen FensterAntragsunterlagen) als Deckblatt sind per E-Mail in einer Datei einzureichen:

l.webers@fgdental.de  

Arbeitsprogramm

  • Beschreibung des Vorhabens (Summary)
  • Problemstellung: Es soll sich um eine praxisnahe, anwendungsorientierte Problemstellung im Rahmen der zahnmedizinischen Forschung oder um eine Forschung mit hohem Technologiepotential handeln;
  • Stand der bisherigen Forschung bzw. Technik;
  • Mögliche Bedeutung der Ergebnisse des Projektes für die zahnmedizinische Forschung
  • Darstellung des geplanten Projektablaufs (Erstellung eines Projektplans z.B. in MS Project) Aus dem Projektablauf muss der zeitliche Ablauf des Gesamtprojektes und des beantragten Förderzeitraumes ersichtlich sein. Im Falle eines in sich geschlossenen Teilprojektes innerhalb eines längerfristigen Gesamtprojektes ist im Arbeitsprogramm der Gesamtprojektablauf mit besonderer Berücksichtigung des Teilprojektes darzulegen.
  • Begründung, warum die Versuchsparameter und/oder statistischen Methoden zu relevanten Aussagen führen werden
  • Angaben über die geplante Präsentation der Ergebnisse und deren Veröffentlichung.

Auswahlverfahren

Über die eingegangenen Anträge wird innerhalb von vier Monaten nach dem Einreichungsstichtag durch den Vorstand der FGD basierend auf einer Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats nach Maßgabe des folgenden Verfahrens entschieden:

Das eingereichte Arbeitsprogramm wird von dem wissenschaftlichen Beirat, der dem Vorstand der FGD eine entsprechende Empfehlung ausspricht, hinsichtlich folgender Kriterien geprüft:

  • Wissenschaftliche Konsistenz und Güte des Arbeitsplans
  • Durchführbarkeit unter Berücksichtigung des Förderzeitraumes
  • Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen
  • Anwendungsorientierung/technologisches Potential
  • Originalität des vorgeschlagenen Themas.

Jedes der Kriterien wird mit Punkten (0-5) bewertet und mit einem Multiplikator gewichtet. Entsprechend der Gesamtpunktzahl aus der Summe aller gewichteten Kriterien wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die Bewerber werden entsprechend der Position auf der Rangliste ausgewählt.

Die genaue Anzahl der zu fördernden Aufenthalte richtet sich nach der Anzahl befürworteter Anträge und den zur

Verfügung stehenden Finanzmitteln. Auswahlliste und Verfahren werden nicht offen gelegt.

Antragsfristen

Projektvorschläge können ab sofort bei der FGD (Forschungsgemeinschaft Dental e.V.) eingereicht werden. Vollständige  Antragsunterlagen  müssen  jeweils  bis  zum 31. Oktober bzw. 31. März eines jeden Jahres (Einreichungsstichtag) bei der FGD eingegangen sein (Ausschlussfrist). Mögliche weitere Antragsrunden werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Kontakt

Bitte richten Sie Ihren Antrag per E-Mail an:

l.webers@fgdental.de

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Lydia Webers unter

Telefon: +49 (0) 221/500 687-11

Stand: Köln, im November 2023